Ambulante
Kinder- und Jugendhilfe

Was ist die Ambulante
Kinder- und Jugendhilfe?

Wir sind ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Gütersloh. Der Schwerpunkt unserer Arbeit sind die ambulanten Hilfen zur Erziehung. Das bedeutet, wir beraten und unterstützen Kinder, Jugendliche und ihre Familien, wobei die jungen Menschen ihren Lebensort beibehalten und sich die Unterstützung auf die Bewältigung von Problemlagen an diesem Lebensort richtet. Wir orientieren uns an den Bedürfnissen und Ressourcen der Familien sowie aller Familienmitglieder und gestalten unsere Arbeit in einer sehr individuell lebensweltorientierten Betreuung. Die Hilfen werden durch die örtlichen Jugendämter vermittelt und getragen. Neben dem Einzugsgebiet der Gütersloher Innenstadt können wir das gesamte Kreisgebiet abdecken.

Was wollen wir damit erreichen?

Mit unserer Arbeit möchten wir einen Beitrag zur Kinder- und Jugendförderung leisten, sowie allen Formen des familiären Zusammenlebens einen glaubwürdigen und offenen Raum, sowie vertrauensvollen Betreuungsrahmen bieten. Unser Handeln ist geprägt von einer authentischen Beziehungsarbeit, einem offenen Blick für Veränderungen und Interventionsmomenten. Wir möchten Familien bestärken und Kinder sowie Jugendliche in ihrer Entwicklung zu einem selbstbestimmten und freien Menschen unterstützen. Hierbei  verstehen wir uns neben der fachlichen Unterstützung als „Ratgeber, Anker und Leitplanke“.

Kinder sind Gäste, die nach dem Weg fragen.

Unsere Angebote als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe umfassen:

Leistungstyp 1

Erziehungsbeistandschaft
(§30 SGB VIII)

Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII) ist eine individuelle und bedarfsgerechte Hilfeform für Kinder und Jugendliche in Form von Beratung, Begleitung und Intervention. Mit einem regelmäßigen Kontakt zur Familie wird hierbei das Kind oder der/die Jugendliche in ihrer altersgerechten Entwicklung unterstützt. Diese Hilfeform bezieht das soziale Umfeld mit ein, wie z.B. Familie, Freunde, Schule oder Vereine. Die Betreuung orientiert sich flexibel an den Bedürfnissen der jungen Menschen, dabei werden gezielt soziale und emotionale Kompetenzen gefördert.

Leistungstyp 2

Sozialpädagogische Familienhilfe
(§31 SGB VIII)

Die sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII) richtet sich insbesondere an Familien, die in ihrem familiären Alltag Unterstützung und Begleitung brauchen, sowie in akuten Konflikt- und Krisensituationen. Durch die in dieser Hilfeform meist üblichen intensiven Begleitung der Familie werden Lösungsansätze für Alltagsprobleme, eigenständige Konfliktbewältigungen und Handlungsalternativen gemeinsam erarbeitet. In der Regel ist die Sozialpädagogische Familienhilfe als eine längere Hilfeform angelegt. Sozialpädagogische Familienhelfer besuchen Familien regelmäßig in ihrer Wohnung um professionell am „Lebensalltag“ der Familie teilzunehmen. Bei ihren Besuchen erleben Familienhelfer die vorliegenden Probleme -unmittelbar- und suchen vor Ort gemeinsam mit den Familien nach naheliegenden und passenden Lösungen. Bei dieser Hilfeform werden die erzieherischen Fähigkeiten der Eltern von unseren Fachkräften gezielt gefördert und weiterentwickelt. Die Familie kann eine vielfältige Unterstützung, eine wertschätzende Beratung und alltagspraktische Anleitung erwarten.

Leistungstyp 3

Eingliederungshilfe
(§35a SGB VIII)

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII), wenn ihre seelische Gesundheit beeinträchtigt ist und durch einen Facharzt / Kinder- und Jugendpsychotherapeuten festgestellt wurde. Das Ziel dieser Hilfeform ist die Förderung der Teilhabe und soll die selbstbestimmte, eigenverantwortliche Gestaltung des persönlichen Lebens fördern. Zudem soll die störungsbedingte Benachteiligung verringert und einer Verschlimmerung entgegengewirkt werden.

Leistungstyp 4

Verselbstständigung
(§41 SGB VIII)

Diese Hilfeform richtet sich an junge Volljährige (§41 SGB VIII) die Hilfe und Unterstützung bei der Verselbständigung und dem Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes benötigen. Sei es Hilfestellung beim Übergang von Schule in Ausbildung, der ersten eigenen Wohnung, Persönlichkeits- oder allgemeiner Kompetenzentwicklung. Hilfe für junge Volljährige wird in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, kann aber in begründeten Einzelfällen für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

Leistungstyp 5

Co.- Elternschaft
(§27 SGB VIII )

Die Co.- Elternschaft beschreibt ein individuelles Familienkonzept welches eine konkrete und stellvertretende Übernahme von Eltern-Aufgaben sowie Verantwortung für die Entwicklung und das Aufwachsen der Kinder beinhaltet. Die Vereinbarung bezüglich der Ausgestaltung der Hilfe erfolgt in enger Absprache mit den Eltern und dem zuständigen Jugendamt. Die Aufgaben in der Familie werden von pädagogischen Fachkräften übernommen, die die Erziehungsgestaltung der Eltern konkret ergänzen und/oder Aufgaben gänzlich übernehmen.

Der Standort „Hardenbergstraße 4“

Die Hardenbergstraße verstehen wir als eine Art Begegnungszentrum für Kinder, Jugendliche und Familien. Denn hier ist der Dreh- und Angelpunkt unserer Kinder- und Jugendhilfe. Neben den gut ausgestatteten Büroräumen bieten wir hier unseren Besucher/innen viele Möglichkeiten der Interaktion.

Wohnraum

Über unseren Kooperationspartner, Integra gGmbH, können wir Ihnen neben unserer Unterstützung auch Wohnraum anbieten.

Flyer "Ambulante Kinder- und Jugendhilfe herunterladen

2023_12_08_HN_Flyer_Ambulante_Kinder-_und_Jugendhilfe

Gemeinnütziger Verein für Rehabilitation e.V.
Mitglied im Paritätischem Wohlfahrtsverband

AMBULANTE KINDER- UND JUGENDHILFE

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Bereichsleitungen

Mandy Eppendörfer
Neuenkirchener Str. 89
33332 Gütersloh

Mobil: 0151 / 140 45 090
Tel: 05241 / 998 66 33
Fax: 05241 / 998 66 56
E-Mail: Mandy.Eppendoerfer@hausnordhorn.de

Ivo Billinger
Neuenkirchener Str. 89
33332 Gütersloh

Mobil: 0173 / 44 44 524
Tel: 05241 / 998 66 33
Fax: 05241 / 99 8 66 56
E-Mail: Ivo.Billinger@hausnordhorn.de