Was ist der Maßregelvollzug?

Im Unterschied zum Strafvollzug kümmert sich der Maßregelvollzug um Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, kognitiven Beeinträchtigungen oder einer Suchterkrankung eine Straftat begangen haben. Sie wurden von einem Gericht in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht.

Der Maßregelvollzug hat die Aufgabe, die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen – einerseits durch eine gesicherte Unterbringung, anderseits mit Hilfe verschiedener Therapien. Das Ziel ist, die Patient/innen auf ein straffreies Leben in der Gesellschaft vorzubereiten.

Ein Leben in Freiheit

Die Rehabilitation von forensischen Patient/innen ist nur mit der Gesellschaft und nicht gegen sie möglich. Unser Angebot der Rehabilitation ist in den letzten 15 Jahren im Rahmen einer Kooperation mit den forensischen Kliniken in Eickelborn, Gütersloh, Haldem, Marsberg und Warstein entstanden.

Menschen die durch die Paragraphen 63 oder 64 StGB (Strafgesetzbuch) im Rahmen des Maßregelvollzugs in der forensischen Psychiatrie untergebracht sind, werden häufig vor ihrer Entlassung mit der Frage konfrontiert, ob sie ein Leben in Freiheit ohne Unterstützung eigenständig bewältigen können, ohne sich für Rückschritte oder Rückfälle in alte Verhaltensweisen entscheiden zu müssen.

Langzeitbeurlaubung​

Bei unklarer Prognose erhalten die Menschen aus den forensischen Kliniken die Möglichkeit, im Rahmen einer Langzeitbeurlaubung in unserer Besonderen Wohnform oder Ambulanten Wohnbetreuung, mit Unterstützung und Begleitung Erfahrungen zu sammeln und Therapieerfolge des Maßregelvollzugs im freien Lebensalltag zu erproben, bzw. die eigenen Kompetenzen weiter auszubauen.

Die Begleitung und Unterstützung erfolgt hierbei in kontinuierlicher Kooperation mit den Herkunftskliniken im Rahmen von regelmäßigen Entwicklungsgesprächen mit den Klinikvertreter/innen, den Betroffenen und unseren Bezugsmitarbeiter/innen.

Mit der forensischen Abteilung des LWL-Klinikums Gütersloh führen wir monatliche Teamsitzungen mit der behandelnden Oberärztin, den Bezugspersonen der Herkunftsklinik und unseren Bezugspersonen durch.

Ergänzend hierzu gibt es eine ausgeprägte Kooperationskultur zu der zuständigen Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht.

Nach der Entlassung

Nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug können sich die Betroffenen dazu entscheiden, die von uns angebotene Unterstützung, freiwillig und unter neuer Kostenträgerschaft im Rahmen der Eingliederungshilfe für Erwachsene, weiter in Anspruch zu nehmen. Hierbei gewährleisten wir eine durchgängige Betreuung, wodurch kein Wechsel der Bezugsperson notwendig ist und die in der Langzeitbeurlaubung erarbeitete Vertrauensverhältnisse erhalten bleiben können.

Für Platzanfragen können Sie sich gerne an die Pädagogische Leitung unserer Besonderen Wohnform, Herr Jan-Olaf Milde, wenden.

Ansprechpartner

Pädagogische Leitung

Jan-Olaf Milde
Nordhorner Strasse 73
33335 Gütersloh

Tel. 05241 / 75 337
Tel: 0177 / 86 28 515
Fax: 05241 / 70 15 83
E-Mail: J.Milde@hausnordhorn.de